Stand: 22.01.2025
Diese folgenden Regelungen gelten ergänzend zu den bei der Buchung übermittelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Rücktritts- und Stornoregelungen
Allgemein
- Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen und ist nur wirksam, wenn sie von Popp Vision schriftlich bestätigt wurde.
- Für die Einhaltung der genannten Fristen gilt das Absendedatum der Stornierung. Etwaige Übermittlungsfehler liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
DOOH-Buchungen (Digitale Außenwerbung)
- Stornierungen von gebuchten DOOH-Kampagnen mit festgelegtem Startdatum sind bis spätestens 10 Wochen vor Kampagnenbeginn (erster Kampagnentag) kostenfrei möglich.
- Bei Stornierungen zwischen 8 und 10 Wochen vor Kampagnenbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswerts berechnet.
- Bei Stornierungen weniger als 8 Wochen vor Kampagnenbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des Auftragswerts fällig.
Analoge Großflächen (Murals & Giant Posters)
- Für Buchungen analoger Werbeflächen ist eine Stornierung grundsätzlich nicht möglich.
Durchführbarkeit
Sollte eine gebuchte Kampagne aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von Popp Vision liegen, nicht oder nur teilweise durchführbar sein, behält sich Popp Vision das Recht vor, die Buchung ganz oder anteilig zu stornieren.
Mögliche Gründe für eine Nichtdurchführbarkeit sind unter anderem:
- technische Defekte oder ungeplante Wartungsmaßnahmen an der Werbeanlage
- Verschiebung der Verfügbarkeit (insbesondere bei temporären Werbeflächen)
Beschädigung
Im Falle einer Beschädigung eines gebuchten Werbeträgers während der Kampagnenlaufzeit – z. B. durch Vandalismus oder Fremdeinwirkung – besteht kein automatischer Anspruch auf Ersatzleistung oder Wiederherstellung.
Restaurierungsmaßnahmen, insbesondere bei analogen Werbeträgern, die vom Auftraggeber beauftragt werden, sind kostenpflichtig und werden durch Popp Vision weiterverrechnet.