Stand: 08.07.2025

Diese folgenden allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen, Verträge und Geschäftsbeziehungen die von Vertragspartner mit Popp Vision eingegangen werden.


Zahlungsziel

Das Zahlungsziel für Rechnungen beträgt 7 Tage ab dem Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto.

Übermittlung

Rechnungen werden per E-Mail an die vom Auftraggeber bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich der Popp Vision GmbH bekannt zu geben.

Werbeinhalte

Für die Werbeinhalte ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Popp Vision GmbH übernimmt für die Werbeinhalte keinerlei Haftung. Inserierte Sujets müssen seriös sein und dürfen keinerlei obszöne, emotional erregende, faktisch-falsche oder betrügerische Inhalte enthalten. Die Popp Vision GmbH hat das Recht, auch während der laufenden Buchungsperiode die Inszenierung von Sujets auf dessen Werbeträgern zu verweigern, wenn der Verdacht vorliegt, dass das Sujet gegen diese Regelung verstößt. Die fortlaufende Verrechnung der Buchungsgebühr bleibt hiervon unberührt.

Rücktritts- und Stornoregelungen

Allgemein

  • Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail oder Post erfolgen und ist nur wirksam, wenn sie von Popp Vision schriftlich bestätigt wurde.
  • Für die Einhaltung der genannten Fristen gilt das Absendedatum der Stornierung. Etwaige Übermittlungsfehler liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.

DOOH-Buchungen (Digitale Außenwerbung)

  • Stornierungen von gebuchten DOOH-Kampagnen mit festgelegtem Startdatum sind bis spätestens 10 Wochen vor Kampagnenbeginn (erster Kampagnentag) kostenfrei möglich.
  • Bei Stornierungen zwischen 8 und 10 Wochen vor Kampagnenbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Auftragswerts berechnet.
  • Bei Stornierungen weniger als 8 Wochen vor Kampagnenbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des Auftragswerts fällig.

Analoge Großflächen (Murals & Giant Posters)

  • Für Buchungen analoger Werbeflächen ist eine Stornierung nicht möglich.

Durchführbarkeit

Sollte eine gebuchte Kampagne aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von Popp Vision liegen, nicht oder nur teilweise durchführbar sein, behält sich Popp Vision das Recht vor, die Buchung ganz oder anteilig zu stornieren.
Mögliche Gründe für eine Nichtdurchführbarkeit sind unter anderem:

  • technische Defekte oder ungeplante Wartungsmaßnahmen an der Werbeanlage
  • Verschiebung der Verfügbarkeit (insbesondere bei temporären Werbeflächen)

Beschädigung

Im Falle einer Beschädigung eines gebuchten Werbeträgers während der Kampagnenlaufzeit – z. B. durch Vandalismus oder Fremdeinwirkung – besteht kein automatischer Anspruch auf Ersatzleistung oder Wiederherstellung.

Restaurierungsmaßnahmen, insbesondere bei analogen Werbeträgern, die vom Auftraggeber beauftragt werden, sind kostenpflichtig und werden durch Popp Vision weiterverrechnet.

Eigentums- und Nutzungsrechte

Sämtliche Rechte an von Popp Vision oder gemeinsam mit Popp Vision erstellten Inhalten, Entwürfen, Konzepten oder sonstigen Leistungen verbleiben – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart – bei Popp Vision. Eine Weiterverwendung durch den Auftraggeber ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig.

Haftung

Popp Vision haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird die Haftung ausgeschlossen, sofern keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Personenschäden vorliegt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Pandemien) entbinden Popp Vision von der Leistungspflicht. Der Auftraggeber hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadensersatz.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Graz als Gerichtsstand vereinbart.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.